Werkzeug und Einordnung
Baupreisindex
Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes misst, wie sich die Preise für Bauleistungen im Hochbau entwickeln. In der Immobilienbewertung ist er kein Nebenschauplatz, sondern eine Rechengröße: Ohne ihn lässt sich der Sachwert eines Gebäudes nicht auf den Bewertungsstichtag bringen.
Wozu er in der Bewertung gebraucht wird
Im Sachwertverfahren wird der Wert eines Gebäudes aus den Normalherstellungskosten abgeleitet. Diese Kosten sind auf ein Basisjahr bezogen – aktuell auf 2010. Um sie auf den Bewertungsstichtag zu bringen, werden sie mit dem Baupreisindex fortgeschrieben.
Ein Beispiel für die Größenordnung: Ein Index von 190 bezogen auf das Basisjahr 2010 bedeutet, dass dieselbe Bauleistung heute rund 90 % mehr kostet als damals. Wer mit veralteten Kostenkennwerten rechnet, kommt bei einem Neubaujahrgang entsprechend zu einem deutlich zu niedrigen Sachwert.
Wo er sonst noch auftaucht
- Versicherungswerte – der gleitende Neuwertfaktor in der Wohngebäudeversicherung folgt derselben Logik
- Alterswertminderung – die Restnutzungsdauer wird auf fortgeschriebene Herstellungskosten bezogen
- Neubau- und Wiederbeschaffungswerte – etwa bei der Frage, was ein vergleichbares Gebäude heute kosten würde
- Erbbaurechte und Entschädigungen – überall dort, wo auf einen zurückliegenden Stichtag gerechnet wird
Nachschlagen
Welcher Index galt zu welchem Stichtag?
Geben Sie den Bewertungsstichtag ein – etwa den Todestag bei einer Erbschaft oder den Tag der Übergabe bei einer Schenkung. Angezeigt wird das Quartal, in das er fällt, und der dafür geltende Index.
Quartalswerte im Detail
Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart, einschließlich Umsatzsteuer. Basisjahr 2010 = 100 – oben umschaltbar. Die zum gewählten Stichtag gehörende Zeile ist hervorgehoben.
| Jahr | Quartal | Wohngebäude | Bürogebäude | Veröffentlicht |
|---|
Umbasierter Wert. Hinterlegt ist die Reihe auf Basis 2010 = 100, weil die Normalherstellungskosten 2010 dieses Basisjahr verwenden. Die Werte für 2015 und 2021 rechnen wir daraus um. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2023 auf Basis 2021 = 100; umbasierte Werte können davon in der letzten Stelle um wenige Zehntel abweichen. Für die Indexierung spielt das keine Rolle – im Verhältnis zweier Quartale kürzt sich das Basisjahr heraus. Wird der Index dagegen mit einem Kostenkennwert verrechnet, müssen beide dasselbe Basisjahr haben.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Stand –. Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Ist der Baupreisindex dasselbe wie die Inflation?
Nein. Der Verbraucherpreisindex misst die allgemeine Teuerung, der Baupreisindex ausschließlich die Preise für Bauleistungen. Beide laufen zeitweise weit auseinander – in Phasen hoher Bautätigkeit und knapper Kapazitäten steigen Baupreise deutlich stärker als die allgemeinen Verbraucherpreise.
Warum gibt es verschiedene Basisjahre?
Das Statistische Bundesamt stellt die Reihen von Zeit zu Zeit auf ein neues Basisjahr um, damit der Warenkorb der Bauleistungen aktuell bleibt. Für die Bewertung ist entscheidend, dass Kostenkennwert und Index dasselbe Basisjahr verwenden – sonst rechnet man um Faktoren daneben. Das ist einer der häufigsten Fehler in Gutachten, die wir zur Prüfung bekommen.
Steigt mein Immobilienwert mit dem Baupreisindex?
Nicht unmittelbar. Der Index beeinflusst den Sachwert, also die Herstellungsseite. Was am Markt tatsächlich gezahlt wird, hängt daneben von Nachfrage, Zinsniveau und Lage ab. In Phasen stark steigender Baupreise bei gleichzeitig hohen Zinsen kann der Sachwert steigen und der Marktwert fallen.
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