Dafür genügt sie
- Orientierung vor dem Verkauf
- Prüfung eines Kaufangebots
- Verständigung in der Familie
- Entscheidung über Halten oder Verkaufen
- Erste Einschätzung bei Kapitalanlagen
Kurzgutachten
Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wert ist – aber niemand muss den Wert amtlich anerkennen. Dann brauchen Sie kein Vollgutachten. Die Marktwerteinschätzung liefert Ihnen denselben fachlichen Blick in kompakter Form, zu einem deutlich geringeren Honorar.
Der ehrliche Hinweis: Wenn absehbar ist, dass der Wert später doch einer Behörde vorgelegt werden muss, ist die Einschätzung am Ende teurer – Sie zahlen dann zweimal. Sagen Sie uns im ersten Gespräch, worum es geht, dann ordnen wir das für Sie ein.
Dieselbe Methodik, derselbe Sachverständige, derselbe Ortstermin – der Unterschied liegt im Umfang der Dokumentation.
Ich sehe mir das Objekt selbst an und erfasse Zustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
Der ermittelte Marktwert mit nachvollziehbarer Herleitung, Objektbeschreibung und Fotos – kompakt statt umfassend.
Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch und beantworten Ihre Fragen dazu.
Nein. Der ermittelte Wert entsteht auf derselben Datengrundlage und mit denselben Verfahren. Unterschiedlich ist die Tiefe der schriftlichen Herleitung. Ein Vollgutachten muss jeden Schritt so dokumentieren, dass ein Dritter ihn Jahre später prüfen kann – dieser Aufwand macht den Preisunterschied aus.
Ja. Wenn sich innerhalb weniger Monate herausstellt, dass Sie doch ein förmliches Gutachten benötigen, rechnen wir die bereits erbrachte Leistung an. Sprechen Sie uns darauf an – automatisch geschieht es nicht.
Weniger als beim Vollgutachten, aber Grundbuchauszug und Flurkarte sollten vorliegen. Ohne Grundbuchauszug wissen wir nicht, ob Rechte Dritter am Grundstück bestehen – und die können den Wert erheblich beeinflussen. Zur Übersicht der Unterlagen
Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.