Aestum GmbH

Kurzgutachten

Marktwerteinschätzung für Ihre eigene Entscheidung

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wert ist – aber niemand muss den Wert amtlich anerkennen. Dann brauchen Sie kein Vollgutachten. Die Marktwerteinschätzung liefert Ihnen denselben fachlichen Blick in kompakter Form, zu einem deutlich geringeren Honorar.

Erstellt vom selben Sachverständigen wie das Vollgutachten Dieselben Bewertungsverfahren, kompaktere Dokumentation Deutlich günstigerAblauf und Kosten

Wofür sie reicht – und wofür nicht

Dafür genügt sie

  • Orientierung vor dem Verkauf
  • Prüfung eines Kaufangebots
  • Verständigung in der Familie
  • Entscheidung über Halten oder Verkaufen
  • Erste Einschätzung bei Kapitalanlagen

Dafür brauchen Sie das Vollgutachten

  • Vorlage beim Finanzamt
  • Gerichtliche Verfahren
  • Erbauseinandersetzung mit Streitpotenzial
  • Zugewinnausgleich bei Scheidung
  • Nachweis gegenüber Behörden
Zum Verkehrswertgutachten

Der ehrliche Hinweis: Wenn absehbar ist, dass der Wert später doch einer Behörde vorgelegt werden muss, ist die Einschätzung am Ende teurer – Sie zahlen dann zweimal. Sagen Sie uns im ersten Gespräch, worum es geht, dann ordnen wir das für Sie ein.

Was Sie bekommen

Dieselbe Methodik, derselbe Sachverständige, derselbe Ortstermin – der Unterschied liegt im Umfang der Dokumentation.

Ortstermin

Ich sehe mir das Objekt selbst an und erfasse Zustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Schriftliche Einschätzung

Der ermittelte Marktwert mit nachvollziehbarer Herleitung, Objektbeschreibung und Fotos – kompakt statt umfassend.

Besprechung

Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch und beantworten Ihre Fragen dazu.

Häufige Fragen

Ist die Einschätzung weniger genau als das Vollgutachten?

Nein. Der ermittelte Wert entsteht auf derselben Datengrundlage und mit denselben Verfahren. Unterschiedlich ist die Tiefe der schriftlichen Herleitung. Ein Vollgutachten muss jeden Schritt so dokumentieren, dass ein Dritter ihn Jahre später prüfen kann – dieser Aufwand macht den Preisunterschied aus.

Kann ich später auf ein Vollgutachten aufstocken?

Ja. Wenn sich innerhalb weniger Monate herausstellt, dass Sie doch ein förmliches Gutachten benötigen, rechnen wir die bereits erbrachte Leistung an. Sprechen Sie uns darauf an – automatisch geschieht es nicht.

Brauche ich dafür auch alle Unterlagen?

Weniger als beim Vollgutachten, aber Grundbuchauszug und Flurkarte sollten vorliegen. Ohne Grundbuchauszug wissen wir nicht, ob Rechte Dritter am Grundstück bestehen – und die können den Wert erheblich beeinflussen. Zur Übersicht der Unterlagen

Wir wissen Ihre Immobilie zu schätzen

Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.