Aestum GmbH

Nach dem Gebäudeenergiegesetz

Energieausweis erstellen lassen

Beim Verkauf und bei der Vermietung eines Gebäudes ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen – bereits bei der Besichtigung, nicht erst beim Notar. Wir erstellen ihn, auf Wunsch zusammen mit der Bewertung Ihrer Immobilie.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis

Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, dafür abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner: Ein Haus, in dem sparsam geheizt wurde, sieht besser aus, als es ist.

Erforderlich: Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Bedarfsausweis

Beruht auf den bautechnischen Eigenschaften des Gebäudes – Dämmung, Fenster, Heizungsanlage. Unabhängig vom Nutzerverhalten und deshalb aussagekräftiger, besonders vor einer Sanierung.

Erforderlich: Baupläne, Angaben zu Bauteilen und Anlagentechnik

Welcher Ausweis zulässig ist, hängt unter anderem von Baujahr, Gebäudegröße und dem Stand der Wärmedämmung ab. Welcher in Ihrem Fall infrage kommt, klären wir vorab – dafür genügen wenige Angaben am Telefon.

Der Zusammenhang mit der Bewertung

Die energetische Beschaffenheit ist längst ein Wertfaktor. Sie fließt unter anderem in die Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer ein und beeinflusst damit den Sachwert. Bei vermieteten Objekten wirkt sie zusätzlich über die erzielbare Miete.

Praktisch heißt das: Wenn ohnehin ein Gutachten ansteht, lohnt es sich, den Energieausweis gleich mitzubeauftragen. Die Objektaufnahme findet dann nur einmal statt.

Ausnahme Denkmalschutz: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen. In Inseraten genügt dann der Hinweis auf den Denkmalstatus. In Leipzig betrifft das einen erheblichen Teil des Altbaubestands.

Wir wissen Ihre Immobilie zu schätzen

Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.