Aestum GmbH

Zweitmeinung

Ein vorliegendes Gutachten prüfen lassen

Ein Gutachten der Gegenseite, eines vom Finanzamt beauftragten Sachverständigen oder eines, dessen Ergebnis Sie schlicht nicht nachvollziehen können: Wir prüfen, ob es methodisch sauber ist – und wo es angreifbar wird.

Worauf wir prüfen

Vollständigkeit

Sind alle wertrelevanten Umstände erfasst? Rechte in Abteilung II, Baulasten, Sanierungsgebiet, Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge – gerade hier fehlt häufig etwas.

Methodik

Wurde das richtige Verfahren gewählt und richtig gewichtet? Ein Renditeobjekt allein im Sachwertverfahren zu bewerten, führt regelmäßig zu falschen Ergebnissen.

Datengrundlage

Woher stammen Bodenrichtwert, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssatz und Marktanpassungsfaktoren? Sind sie aktuell und für die Lage einschlägig?

Nachvollziehbarkeit

Lässt sich jeder Rechenschritt prüfen? Ein Gutachten, dessen Herleitung nicht überprüfbar ist, hält vor Gericht nicht stand – unabhängig davon, ob das Ergebnis stimmt.

Was Sie bekommen

Einen schriftlichen Prüfbericht mit klarer Aussage: Trägt das Gutachten, oder trägt es nicht – und an welchen konkreten Stellen. Bei erheblichen Abweichungen beziffern wir, in welcher Größenordnung sich das auswirkt.

Was eine Prüfung nicht ist: Sie ersetzt kein eigenes Gutachten. Wenn Sie am Ende einen eigenen belastbaren Wert brauchen, ist die Prüfung nur der erste Schritt. Wir sagen Ihnen nach der Sichtung, ob sich das lohnt – manchmal lautet die Antwort: Das vorliegende Gutachten ist in Ordnung, sparen Sie sich das Geld.

Honorar

Die Prüfung wird nach Aufwand oder als Anteil des Basishonorars abgerechnet – in der Regel etwa die Hälfte bis 60 % dessen, was ein eigenes Gutachten kosten würde. Nennen Sie uns Objektart und Umfang, dann erhalten Sie ein Angebot.

Wir wissen Ihre Immobilie zu schätzen

Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.