Vor einer Mieterhöhung
Die Miete je Quadratmeter ist nur so belastbar wie die Fläche, auf die sie sich bezieht.
Aufmaß nach Wohnflächenverordnung
Die Wohnfläche steht in fast jedem Mietvertrag und in jedem Exposé – und stimmt erstaunlich oft nicht. Wir messen sie zerstörungsfrei vor Ort auf und berechnen sie nach der Wohnflächenverordnung, nachvollziehbar dokumentiert.
Die Wohnflächenverordnung rechnet anders, als die meisten vermuten. Balkone und Terrassen zählen in der Regel nur zu einem Viertel, Räume unter Dachschrägen je nach lichter Höhe anteilig oder gar nicht, Kellerräume grundsätzlich nicht. Wer selbst nachmisst, kommt fast immer auf einen anderen Wert.
Hinzu kommt: Ältere Angaben stammen häufig aus Zeiten, in denen nach der Zweiten Berechnungsverordnung oder nach DIN 283 gerechnet wurde – mit abweichenden Regeln. Nach Umbauten stimmt ohnehin nichts mehr.
Warum das Geld kostet: Weicht die tatsächliche Fläche von der vereinbarten ab, wirkt sich das auf Miete, Nebenkostenabrechnung und Kaufpreis aus. Der Bundesgerichtshof hat die früher übliche Toleranz von zehn Prozent für die Mieterhöhung aufgegeben – maßgeblich ist die tatsächliche Fläche. Bei einer Abweichung von wenigen Quadratmetern geht es über die Jahre schnell um vierstellige Beträge.
Rechner
Tragen Sie Ihre Räume ein und wählen Sie, wie sie anzurechnen sind. Der Rechner arbeitet mit den Faktoren der Wohnflächenverordnung – so sehen Sie, warum Ihre Wohnung auf dem Papier kleiner ist, als das Bandmaß sagt.
| Raum | Fläche in m² | Anrechnung |
|---|
Die Faktoren im Überblick: Räume ab 2 m lichter Höhe zählen voll, von 1 bis unter 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Unbeheizte Wintergärten zur Hälfte. Keller, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht mit.
Die Miete je Quadratmeter ist nur so belastbar wie die Fläche, auf die sie sich bezieht.
Banken und Käufer verlassen sich auf die Flächenangabe. Eine falsche Angabe im Exposé kann teuer werden.
Dachgeschossausbau, Anbau, zusammengelegte Wohnungen – danach gilt die alte Berechnung nicht mehr.
Bei Auseinandersetzungen mit Mietern oder in Gerichtsverfahren als belastbarer Nachweis.
Bei älteren Gebäuden ist häufig keine Berechnung mehr auffindbar. Bei der Bauaktenrecherche helfen wir.
Ist die Fläche unklar, messen wir im Rahmen der Bewertung gleich mit auf – als Zusatzleistung zum Gutachten.
Das Honorar richtet sich nach der Größe der Fläche. Ab 125 m² nennen wir den Preis auf Anfrage. Bei gleichzeitiger Beauftragung eines Gutachtens ist das Aufmaß günstiger – im Honorarrechner können Sie es dazuschalten.
Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.