Mieterhöhung begründen
Als Begründungsmittel nach § 558a BGB. Ein Sachverständigengutachten ist dort ausdrücklich vorgesehen – besonders dann, wenn der Mietspiegel das Objekt nicht erfasst oder umstritten ist.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Ein Mietwertgutachten weist nach, welche Miete für eine Wohnung oder Gewerbeeinheit ortsüblich und angemessen ist. Es ist das Mittel der Wahl, wenn der Mietspiegel nicht greift, nicht anerkannt wird oder das Objekt aus dem Rahmen fällt.
Als Begründungsmittel nach § 558a BGB. Ein Sachverständigengutachten ist dort ausdrücklich vorgesehen – besonders dann, wenn der Mietspiegel das Objekt nicht erfasst oder umstritten ist.
Wenn über die Angemessenheit einer Miete gestritten wird, braucht es einen unabhängigen Dritten. Wir arbeiten für beide Seiten – und auch im Auftrag von Gerichten.
Das Finanzamt prüft bei verbilligter Vermietung, ob die vereinbarte Miete die Grenze zur ortsüblichen unterschreitet. Ein Gutachten schafft eine belastbare Grundlage.
Bei Renditeobjekten fließt die nachhaltig erzielbare Miete direkt in den Ertragswert ein – und damit in den Wert der Immobilie.
Zum Leipziger Mietspiegel: Die Frage, wann ein Mietspiegel als Begründungsmittel trägt, wird von Gerichten unterschiedlich beantwortet. Das Amtsgericht Leipzig hat den „Mietspiegel 2022“ inzwischen anerkannt – wir haben die Entscheidung in den Einblicken ausgewertet. Wo der Mietspiegel nicht greift oder bestritten wird, ist ein Gutachten das robustere Mittel, weil es sich auf konkrete Vergleichsobjekte stützt statt auf eine Tabelle.
Steht die Wohnfläche nicht zweifelsfrei fest, messen wir sie auf Wunsch vor Ort auf. Das ist häufiger nötig als gedacht – abweichende Flächen sind einer der häufigsten Streitpunkte überhaupt. Zur Wohnflächenberechnung
Abgerechnet wird je Einheit. Für jede weitere Einheit im selben Auftrag gewähren wir bis zu 10 % Nachlass – bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren gleichartigen Wohnungen lohnt sich die Beauftragung im Paket deshalb deutlich. Was Sie konkret erwartet, ermitteln Sie im Honorarrechner.
Ja. Wir arbeiten für Vermieter und für Mieter – und bewerten in beiden Fällen gleich. Ein Sachverständiger, der je nach Auftraggeber zu einem anderen Ergebnis käme, wäre vor Gericht wertlos.
In der Regel vier Wochen nach dem Ortstermin, sofern die Unterlagen vorliegen – bei Mietwertgutachten insbesondere die Mietverträge oder eine Mieterliste mit Nettokaltmieten und Vertragslaufzeiten.
Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.