Aestum GmbH

Aus der Bewertungspraxis

Typische Fälle – und worauf es jeweils ankommt

Nicht jede Immobilie ist ein Standardfall. Ein eingetragenes Wohnrecht, ein zurückliegender Stichtag, eine Wohnfläche, die nie korrekt berechnet wurde – solche Punkte entscheiden über den Wert, und man muss sie erst einmal erkennen. Hier stehen zehn Konstellationen, die in der Bewertung regelmäßig vorkommen, und was wir in jeder davon tun.

Warum hier keine Kundennamen stehen. Als Sachverständige sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer sein Haus wegen einer Erbschaft oder einer Trennung bewerten lässt, hat ein Recht darauf, dass das niemanden etwas angeht. Deshalb finden Sie hier keine Referenzliste und keine Einzelfälle, sondern typische Konstellationen, fachlich beschrieben. Wir halten das für die ehrlichere Lösung – und Sie erkennen daran genauso gut, ob wir wissen, was wir tun.

Rechte und Belastungen

Wie wird bewertet, wenn ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?

Die Konstellation: Eltern haben das Haus an die Kinder übertragen und sich ein Wohnrecht vorbehalten. Jahre später soll der Wert ermittelt werden.

Der Knackpunkt: Das Wohnrecht steht in Abteilung II des Grundbuchs und mindert den Wert erheblich – bei einem noch jungen Berechtigten schnell um einen sechsstelligen Betrag. Wer es übersieht, bewertet an der Sache vorbei.

Was wir tun: Wir bewerten das Objekt zunächst unbelastet und ermitteln den Wert des Rechts gesondert – über den kapitalisierten Nutzungsvorteil und die statistische Restlebenserwartung des Berechtigten. Beides steht getrennt im Gutachten, damit jeder Rechenschritt nachvollziehbar bleibt.

Was bedeutet ein Nießbrauch für den Wert?

Die Konstellation: Übertragung zu Lebzeiten, der Übergeber behält den Nießbrauch und damit die Mieteinnahmen.

Der Knackpunkt: Anders als das Wohnrecht umfasst der Nießbrauch die gesamte Nutzung – auch die Vermietung. Die Wertminderung fällt entsprechend höher aus, und sie ist für die Schenkungsteuer unmittelbar relevant.

Was wir tun: Wir kapitalisieren den entgehenden Ertrag über die voraussichtliche Dauer. Die steuerliche Behandlung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater – wir liefern den Wert, auf dem er rechnet. Zur Schenkung

Das Grundstück ist mit einer Baulast oder einem Wegerecht belastet

Die Konstellation: Der Nachbar hat ein Überfahrtsrecht, oder es besteht eine Abstandsflächenbaulast zugunsten des Nachbargrundstücks.

Der Knackpunkt: Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde. Sie werden deshalb oft übersehen – können aber die Bebaubarkeit und damit den Bodenwert deutlich einschränken.

Was wir tun: Wir holen grundsätzlich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis ein. Ergibt sich eine Belastung, prüfen wir ihre tatsächliche Auswirkung auf die Nutzbarkeit und setzen sie wertmindernd an.

Erbbaurecht statt Eigentum am Grundstück

Die Konstellation: Das Gebäude gehört dem Erbbauberechtigten, das Grundstück jemand anderem – häufig einer Kirche oder Kommune.

Der Knackpunkt: Bewertet werden müssen zwei getrennte Rechte: das Erbbaurecht und das belastete Grundstück. Restlaufzeit, Erbbauzins und die Entschädigungsregelung am Ende bestimmen den Wert oft stärker als das Gebäude selbst.

Was wir tun: Wir werten den Erbbaurechtsvertrag mit allen Nachträgen aus und bewerten nach den Vorgaben der ImmoWertV 21.

Stichtage und Zeitpunkte

Der Erbfall liegt Jahre zurück – geht das noch?

Die Konstellation: Der Nachlass wird erst spät auseinandergesetzt, das Finanzamt fragt nach dem Wert zum Todestag.

Der Knackpunkt: Bewertet wird auf einen vergangenen Tag, nicht auf heute. Der heutige Markt ist irrelevant – und der Zustand des Objekts zum damaligen Zeitpunkt muss rekonstruiert werden.

Was wir tun: Wir arbeiten mit den Marktdaten des Stichtagsjahres aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Den damaligen Zustand erschließen wir aus Fotos, Rechnungen, Bauakte und Ihren Angaben zu Modernisierungen. Zur Erbschaft

Im Zugewinnausgleich werden zwei Stichtage gebraucht

Die Konstellation: Für das Anfangsvermögen zählt der Tag der Eheschließung, für das Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags.

Der Knackpunkt: Dasselbe Objekt muss zweimal bewertet werden, auf zwei weit auseinanderliegende Zeitpunkte – mit jeweils eigener Marktlage und eigenem Gebäudezustand.

Was wir tun: Wir erstellen eine Bewertung mit zwei Stichtagen in einem Gutachten. Welcher Stichtag rechtlich gilt, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt – wir setzen es um. Zur Trennung

Lage, Substanz und Fläche

Die Wohnung liegt in einem Leipziger Sanierungsgebiet

Die Konstellation: Das Objekt steht in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem Erhaltungssatzungsgebiet.

Der Knackpunkt: Solche Festlegungen bringen Genehmigungsvorbehalte, Modernisierungsbeschränkungen und im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeträge mit sich. In Leipzig betrifft das einen erheblichen Teil des innerstädtischen Bestands – und es steht in keinem Exposé.

Was wir tun: Wir fragen die Festlegung beim Stadtplanungsamt ab und berücksichtigen die Folgen für Nutzbarkeit und Wert ausdrücklich im Gutachten.

Die Wohnfläche stimmt nicht mit den Unterlagen überein

Die Konstellation: Nach einem Dachgeschossausbau oder einer Wohnungszusammenlegung passt keine der vorhandenen Berechnungen mehr.

Der Knackpunkt: Ältere Berechnungen folgen oft der Zweiten Berechnungsverordnung oder der DIN 283 – mit anderen Regeln als die heutige Wohnflächenverordnung. Dachschrägen und Balkone werden dort anders angerechnet.

Was wir tun: Wir messen die Fläche zerstörungsfrei vor Ort auf und berechnen sie nach WoFlV, raumweise nachvollziehbar. Zur Wohnflächenberechnung

Für das Objekt gibt es kaum Vergleichsfälle

Die Konstellation: Ein Einfamilienhaus in einer kleinen Gemeinde im Landkreis, in der pro Jahr eine Handvoll Objekte verkauft wird.

Der Knackpunkt: Das Vergleichswertverfahren braucht ausreichend Vergleichsfälle. Wo sie fehlen, wird jede Ableitung angreifbar – und Online-Bewertungen liefern hier regelmäßig Fantasiewerte.

Was wir tun: Wir greifen auf die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses zurück, weiten den Vergleichsraum fachlich begründet aus und stützen das Ergebnis zusätzlich über das Sachwertverfahren ab. Die geringere Datendichte wird im Gutachten benannt, nicht kaschiert.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz

Die Konstellation: Ein Gründerzeitobjekt ist als Einzeldenkmal oder als Teil eines Denkmalschutzgebiets eingetragen.

Der Knackpunkt: Denkmalschutz wirkt in beide Richtungen: Auflagen und höhere Instandhaltungskosten mindern den Wert, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und die Lagequalität können ihn erhöhen. Pauschale Zu- oder Abschläge werden dem nicht gerecht.

Was wir tun: Wir werten den Denkmalbescheid und etwaige Auflagen aus und setzen die tatsächlichen Folgen an – bei der Restnutzungsdauer, den Bewirtschaftungskosten und der Marktanpassung. Von der Energieausweispflicht sind Baudenkmäler übrigens ausgenommen.

Ihr Fall steht nicht dabei?

Das ist der Normalfall – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Schildern Sie uns Ihre Situation, dann sagen wir Ihnen, was daran besonders ist, welches Gutachten Sie brauchen und was es kostet. Das erste Gespräch kostet nichts.

Wir wissen Ihre Immobilie zu schätzen

Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.