Übertragung an Kinder
Vorweggenommene Erbfolge, meist mit dem Ziel, Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Dafür muss der Wert stimmen.
Anlass: Schenkung und Übertragung
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, braucht einen belastbaren Wert – er bestimmt, ob die Freibeträge reichen und wie hoch die Schenkungsteuer ausfällt. Hier geht es um Ablauf und Kosten bei uns; die rechtlichen und steuerlichen Hintergründe finden Sie auf erben-schenken-scheiden.de.
Anders als bei der Erbschaft können Sie den Zeitpunkt hier selbst bestimmen – und das ist ein echter Vorteil. Wer den Wert vor der Übertragung kennt, kann planen: Reicht der Freibetrag? Lohnt es sich, in Schritten zu übertragen? Ist ein Nießbrauchvorbehalt sinnvoll?
Wichtig ist die Reihenfolge: Das Gutachten sollte vorliegen, bevor Sie zum Notar gehen. Danach lässt sich nichts mehr gestalten.
Wir bewerten, wir beraten nicht steuerlich. Rechts- und Steuerberatung gehören ausdrücklich nicht zu unserem Leistungsumfang. Was wir liefern, ist der belastbare Wert – die Gestaltung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Notar. Beide arbeiten deutlich lieber mit einem Gutachten als mit einer Schätzung. Wie ein vorbehaltener Nießbrauch den Wert verändert, steht bei den typischen Fällen.
Vorweggenommene Erbfolge, meist mit dem Ziel, Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Dafür muss der Wert stimmen.
Der Übertragende behält das Nutzungsrecht. Dieses Recht mindert den Wert der Schenkung – und muss dafür bewertet werden.
Bei Ausgleichszahlungen unter Miteigentümern braucht es einen Wert, den alle Beteiligten akzeptieren können.
Bei Nießbrauch, Wohnrecht oder anderen vorbehaltenen Rechten erhöht sich das Honorar um etwa ein Drittel, weil diese Rechte gesondert bewertet werden müssen. Den genauen Betrag nennen wir im Angebot.
Vor dem Notartermin. Planen Sie ab Auftragserteilung etwa sechs bis acht Wochen ein: Beschaffung der Unterlagen, Ortstermin, vier Wochen Bearbeitung. Wer den Notartermin schon hat, sollte uns das gleich sagen – dann prüfen wir, ob es reicht, notfalls mit vorrangiger Bearbeitung.
Für einen späteren Übertragungsschritt brauchen Sie einen neuen Stichtag und damit eine neue Bewertung. Wenn wir das Objekt bereits kennen, ist die Fortschreibung deutlich günstiger als eine Erstbewertung – sprechen Sie uns darauf an.
Nur, wenn Sie den Wert ausschließlich für sich selbst brauchen. Sobald er gegenüber dem Finanzamt eine Rolle spielt, brauchen Sie das Vollgutachten nach § 194 BauGB. Zur Entscheidungshilfe
Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.