Aestum GmbH

Anlass: Erbschaft und Nachlass

Verkehrswertgutachten für die Erbschaft

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, braucht es einen Wert – für das Finanzamt, für die Aufteilung unter Miterben oder für beides. Wir ermitteln ihn so, dass er beiden standhält. Hier geht es um Ablauf und Kosten bei uns; die rechtlichen Hintergründe zum Erben finden Sie ausführlich auf erben-schenken-scheiden.de.

Der Stichtag ist der Todestag

Bewertet wird nicht auf heute, sondern auf den Tag des Erbfalls. Das ist der wichtigste Unterschied zu jeder anderen Bewertung – und der Punkt, an dem Online-Rechner und Maklereinschätzungen ausscheiden: Sie können nur den heutigen Markt abbilden.

Liegt der Erbfall länger zurück, ist das kein Problem. Rückwirkende Bewertungen gehören zum Standard; wir arbeiten dann mit den Marktdaten des damaligen Zeitpunkts aus der Kaufpreissammlung.

Warum sich ein Gutachten meist rechnet: Ohne Nachweis setzt das Finanzamt den Wert nach einem typisierten Verfahren an. Dieses Verfahren kennt weder den Sanierungsstau im Keller noch das Wohnrecht der Tante im Obergeschoss und liegt deshalb häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert. Die Differenz zahlen Sie als Erbschaftsteuer. Das Honorar für ein Gutachten liegt im niedrigen vierstelligen Bereich – die Steuerersparnis liegt in solchen Fällen häufig deutlich darüber. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater; wir beraten nicht in Steuerfragen.

Die drei häufigen Konstellationen

Nachweis gegenüber dem Finanzamt

Sie wollen einen niedrigeren Wert geltend machen als den vom Finanzamt angesetzten. Dafür ist das Vollgutachten nach § 194 BauGB die vorgesehene Form.

Aufteilung unter Miterben

Einer übernimmt, die anderen werden ausgezahlt. Ein unabhängiger Wert nimmt der Diskussion die Schärfe – gerade weil niemand ihn beeinflusst hat.

Auftrag vom Nachlassgericht

Kommt eine Einigung nicht zustande, beauftragt das Gericht. Wir arbeiten regelmäßig in dieser Rolle.

Was wir dafür brauchen

Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen:

  • Sterbeurkunde und, solange das Grundbuch noch nicht berichtigt ist, Erbschein oder Testamentsabschrift
  • den genauen Todestag – er ist der Bewertungsstichtag
  • bei mehreren Erben: wer beauftragt und wer die Rechnung erhält

Vollständige Checkliste Typische Fälle

Häufige Fragen

Müssen alle Erben den Auftrag erteilen?

Nicht zwingend. Ein einzelner Miterbe kann ein Gutachten beauftragen und bezahlen. Für die Wirkung in der Erbengemeinschaft ist es allerdings günstiger, wenn alle den Sachverständigen gemeinsam bestimmen – dann kann das Ergebnis später schlechter als parteiisch abgetan werden.

Der Erbfall ist Jahre her. Geht das noch?

Ja. Wir bewerten auf den damaligen Stichtag mit den Marktdaten der damaligen Zeit. Wichtig ist, den Zustand zum Stichtag zu rekonstruieren – dabei helfen Fotos, Rechnungen und Ihre Erinnerung an Modernisierungen.

Was, wenn ein Wohnrecht eingetragen ist?

Ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht mindert den Wert erheblich, oft um sechsstellige Beträge. Es wird gesondert bewertet und erhöht das Honorar um etwa ein Drittel. Genau in solchen Fällen zahlt sich ein Gutachten am deutlichsten aus.

Wir wissen Ihre Immobilie zu schätzen

Sprechen Sie mich an – das erste Gespräch ist immer kostenlos. Sagen Sie mir, worum es geht, und ich sage Ihnen, was Sie brauchen und was es kostet.